KAUFVERTRÄGE

RÜCKTRITTSRECHT, WIDERRUFSRECHT, NACHERFÜLLUNG

Kaufvertrag Ratekau

Kaufverträge sind elementarer Bestandteil unseres Lebens. Kaufverträge werden im Alltag so häufig abgeschlossen, dass die Abwicklung von Erwerbsgeschäften meistens schon zur Routine ist. In der Regel geht der Erwerb von Gegenständen des täglichen Bedarfes wie auch werthaltigeren Gütern reibungslos von statten. Immer wieder, gerne dann, wenn man am wenigsten damit rechnet, kommt es zu Streitfällen.

Anlässe für Streitigkeiten gibt es zahlreiche. Am häufigsten steht zwischen den Vertragsparteien der Streitpunkt, ob die Ware wie vereinbart übergeben oder geliefert wurde. Ist die Kaufsache mangelhaft, stellt sich die Frage, welche rechtlichen Optionen sowohl dem Verkäufer als auch dem Erwerber zur Verfügung stehen. Wann besteht ein Rücktrittsrecht, wann ein Widerrufsrecht? Muss die Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben werden? Unter welchen Voraussetzungen kann Schadenersatz eingefordert werden, was ist eine mir ausgestellte Garantie wert? Wurden Mängelgewährleistungsansprüche ggf. wirksam ausgeschlossen?

Bei der Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen ist in verschiedener Hinsicht zu differenzieren. So ergeben sich aus einem Verbrauchsgütervertrag andere rechtliche Konsequenzen als bei einem Kaufvertrag über den Erwerb einer Immobilie. Beim Erwerb eines Neufahrzeuges gelten andere Regeln als beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges unter Privatleuten. Allgemeine Geschäftsbedingungen können gesetzliche Regelungen verdrängen, können in verschiedenen Fallgestaltungen aber auch unwirksam sein.

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Arten von Kaufverträgen, sei es der Ebay-Vertrag über ein Hifi-Gerät oder der Möbelkauf auf Raten, ist eine differenzierte Bewertung geboten. Ratschläge aus Internetforen sind deshalb häufig fehlerhaft und können fundierte anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Eine fehlerhafte Vorgehensweise im Streitfall oder das Versäumen maßgeblicher Fristen führen schnell zum Verlust von Rechtsoptionen. Damit dies nicht geschieht, beraten wir Sie gerne und vertreten Ihre Rechte, wenn erforderlich, auch vor Gericht.

 
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